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Der aktive Gesetzgeber hält juristische Verlage auf Trab

Interview mit Dr. iur. Sebastian Aeppli zu den beliebten Textausgaben ZGB/OR. 

Mit der Ersterscheinung ist ein Buch nicht fertig. Aktualisierungen machen einen grossen Teil der Arbeit bei juristischen Medien aus. Der Orell Füssli Verlag berichtet anhand eines aktuellen Beispiels.
Kaum gedruckt, schon wieder veraltet. Insbesondere von juristischer Literatur erwartet man Aktualität. Deshalb erscheinen nun die beiden Textausgaben ZGB und OR des Orell Füssli Verlags bereits in 43. bzw. 45. Auflage. Anlass genug, um mit einem der Autoren zu sprechen.

 
Herr Aeppli, wie kam es dazu, dass Sie Autor beim Orell Füssli Verlag wurden?

Mein Vater, Heinz Aeppli, war wie ich Richter und hat die „Textausgabe plus Verweise“ zwischen 1969 und 2005 verantwortet. Ich bin also quasi damit aufgewachsen. Mein Vater war sehr stolz auf sein Werk. Wir wohnten in Zürich, wo es in Witikon in einem Einkaufszentrum einen „au bon marché“-Laden gab, und selbst da gab es sein Buch zu kaufen. Als mein Vater 2005 – mit 80 Jahren – der Ansicht war, er möchte die Aufgabe nun weitergeben, schlug er dem Verlag mich als Nachfolger vor. So kam die Zusammenarbeit zustande.

 
Die Textausgabe plus Verweise, wie auch andere, ähnliche Werke kommen in regelmässigem Takt und recht häufig neu heraus. Weshalb ist das so?

Das hängt mit der stetig wachsenden Aktivität des Gesetzgebers in Bern zusammen. Für Personen, die mit dem Recht in Berührung kommen, ist es wichtig, stets die aktuellen Gesetze zu kennen und anwenden zu können. Auch gibt es immer mehr Spezialgesetze, die direkt oder indirekt das ZGB und das OR als zentrale Erlasse betreffen, was wiederum zu Änderungen führt (z.B. im Bereich der elektronischen Datenübermittlung, bei der Zwangsvollstreckung oder ähnlichem).

 
Weshalb war die aktuelle Auflage nötig? Was ist neu?

Eine grosse Änderung, die schrittweise erfolgte und per 2023 nun abgeschlossen ist, ist die Aktienrechtsrevision. Neu ist auch die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative und der Initiative „Ehe für alle“. Wichtig ist zudem auch die Erbrechtsrevision, die mehrere grundlegende Änderungen mit sich bringt. Es soll die Freiheit des Erblassers bei der Verfügung über sein Vermögen vergrössert und aktuellen gesellschaftlichen Tatsachen angepasst werden.

Einige wesentliche Neuerungen im Erbrecht sind die folgenden:

  • Der Pflichtteil der Kinder wird auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote gesenkt.
  • Der Pflichtteil der Eltern fällt komplett weg.
  • Der Pflichtteil eines getrennten Ehegatten fällt unter bestimmten Umständen bereits mit Einleitung des Scheidungsverfahrens weg.
  • Die Ehegattenbegünstigung mittels Nutzniessung wird ausgebaut.
  • Besteht ein Erbvertrag, darf der Erblasser über Gelegenheitsgeschenke hinaus keine grösseren Geschenke mehr tätigen.
 
Lieber Herr Aeppli, wir bedanken uns für das Gespräch.

Sebastian Aeppli ist Dr. iur. und seit 1990 Bezirksrichter in Zürich. Seit 2000 ist er Vorsitzender der 9. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich, das zuständig ist für grosse Straffälle, gerade auch im Wirtschaftsstrafrecht. In den Medien präsent war er zuletzt als leitender Richter im Prozess gegen Pierin Vinzenz, den ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Raiffeisen Schweiz.

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