In 20. Auflage ist die erfolgreiche kaufmännische Ausgabe ZGB/OR bereits erschienen. Die Textausgabe richtet sich nach den Bedürfnissen der kaufmännischen Ausbildung. Sie enthält mit Rechtsstand 1.1.2023 jene Erlasse, die für die Ausbildung und Praxis relevant sind. Neueste Revisionen, insbesondere die Revision des Erbrechts und des Aktienrechts, sind berücksichtigt. Die Jubiläumsausgabe zum ZGB/OR haben wir zum Anlass genommen ein Interview mit einer Lehrerin für Wirtschaft und Recht zu führen. Martina Straub geht dabei u.a. auf die Frage ein, welchen Nutzen die Textausgabe für den Unterricht und die Schülerinnen und Schüler hat.
Martina Straub, was ist Ihr beruflicher Hintergrund?
Ich bin Lehrerin für Wirtschaft und Recht an der Kantonsschule Büelrain in Winterthur. Ich habe eine betriebswirtschaftliche Ausbildung (HSLU & Uni SG). Nebst der Lehrtätigkeit bin ich in diversen Projekten involviert (Designgut, Jungkunst, Oikocredit, Frauenhaus Winterthur, Republik).
Wie kamen Sie erstmals mit der KV-Ausgabe ZGB/OR in Kontakt?
Im Uni-Studium, das war so 2014. Und jetzt als Lehrperson ist es mein Gesetzbuch, das ich im Unterricht verwende.
Die neue Auflage erscheint jedes Jahr Ende Januar, also relativ früh für den Schuljahrstart im Sommer. Ein sinnvoller Erscheinungstermin?
Sehr sinnvoll – bis Ende Januar ist Probezeit bei uns, da versuchen wir die Kosten für Bücherauslagen noch so klein wie möglich zu halten. Die ersten Schritte im Recht machen die Schülerinnen und Schüler somit ohne Gesetzesartikel. Dann nach bestandener Probezeit braucht es jedoch mehr und natürlich sind wir froh, dass wir dann auch gleich die aktuelle Ausgabe haben. Insbesondere in Jahren wie jetzt, wo sich doch recht viel per 1.1. auch für unseren Unterricht ändert.
Welchen Teil der KV-Ausgabe bzw. der Gesetze brauchen Sie im Unterricht? Welchen Teil finden Sie am wichtigsten?
Also OR und ZGB nutzen wir sehr intensiv. BV, SchKG, PrHG, VMWG, HRegV grundsätzlich auch – KKG je nach Zeit, die restlichen eher weniger. Natürlich sind OR und ZGB zentral, jedoch bei den obigen Themen würde das nicht reichen. Deshalb bin ich über alle Zusätze froh, die gleich im Buch enthalten sind. Aber auch Themen, die wir nicht im Unterricht behandeln, können für die Schülerinnen und Schüler je nach Vertiefung oder spezifischen Interessen (z.B. Maturaarbeit) sehr hilfreich sein. Oder es kann auch vorkommen, dass es ein aktuelles Ereignis gibt, das wir mit Hilfe des Gesetzes zu klären versuchen.
Die Textausgabe ZGB/OR also sozusagen als ständiger Begleiter?
Das könnte man fast so sagen, ja. Ich mag mein Gesetzbuch sehr. Auch für die Schülerinnen und Schüler ist es eine wichtige Grundlage. Sie schätzen die gute Lesbarkeit mit den Fussnoten, den Reitern, dem Inhaltsverzeichnis und vielem mehr sehr.
Liebe Frau Straub, wir bedanken uns für das Gespräch.
Merkenswert in der 20. Auflage 2023/24 der ZGB/OR-Textausgabe: die “Lex Booking”
Nachdem bereits seit 2012 im Nationalrat Massnahmen gegen die Marktmacht von Online-Buchungsplattformen wie Booking.com diskutiert wurden, kam im vergangenen Jahr Bewegung in die Angelegenheit. Mit Beschluss vom 17. Juni 2022 wurde per 1. Dezember 2022 der Artikel 8a UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) in Kraft gesetzt. Bis anhin konnten Online-Buchungsplattformen ihre Marktmacht ausnützen und den Beherbergungsbetrieben mittels Vertrag verbieten, auf den betriebseigenen Webseiten günstigere Preise, Konditionen oder Verfügbarkeiten anzubieten (ein günstigeres Angebot per Mail, Telefon oder im persönlichen Kontakt war seit 2015 möglich). Diese sogenannten Paritätsklauseln sind nun seit dem 1. Dezember 2022 gänzlich illegal, das heisst, die Hotels dürfen auch auf ihren eigenen Online-Buchungstools günstigere Preise anbieten. In Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich gelten bereits länger solche Regelungen.